Liebe Mitglieder, liebe Sportler*innen,
seit heute, dem 17.12.2021 gelten laut Niedersächsischer Landesverordnung für den Sportbetrieb folgende Regel:
Der Sportbetrieb darf unter 2 G Regeln ( Geimpft, Genesen ) weiterlaufen solange wir die Hallenkapazitäten (10 qm pro Person ) nicht überschreiten. Für Umkleiden und Duschen gilt die 2 G + Regel ( Geimpft, Genesen, + Booster oder zertifizierter Test ).
Ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres.
Weiterhin gelten die Hygiene-und Abstandsregeln und das tragen einer FFP 2 Maske im gesamten Gebäude bis zum Beginn der Sportstunde.
Vielen Dank für euer Verständnis .
Der Vorstand des WSSV