Beiträge

ZahlungsweiseMonatlich¼ - JährlichJährlich (5 % Rabatt)Aufnahmegebühr
FälligkeitJeweils zum
1. eines Monats
Jeweils zum
15. in der Quartalsmitte
Jeweils zum
15. Januar
Beim Eintritt
Familien21,90 €65,70 €249,66 €25,00 €
Erwachsene13,00 €39,00 €148,20 €25,00 €
Kinder8,90 €26,70 €101,46 €15,00 €
Sonderbeitrag *8,90 €26,70 €101,46 €15,00 €
Fördermitgliedschaft4,00 €12,00 €48,00 €-
Eltern-Kind-Turnen10,50 €31,50 €----15,00
Liegenschaftsinstandhaltungsbeitrag1,00 €3,00 €12,00 €-
* Der Sonderbeitrag gilt für Schüler, Studenten, ALG I/II, Azubis, Wehrpflichtige und Zivis (nur gegen Nachweis)

Zusatzbeiträge (Abteilungen)

AbteilungMonatlich
Aerobic2,50 €
Eisstock2,50 €
Fitness-Studio „Body-Fit“Erwachsene incl. Sauna und Aerobic23,00 €
Sonderbeitrag *11,50 €
Testgebühr (wird beim Eintritt ins Fitnessstudio verrechnet)10,00 €
Sauna12,00 €
Basketball1,00 €
HandballErwachsene7,50 €
Jugendliche (nach Jahrgang)4,00 €
Kinder (nach Jahrgang)
3,50 €
Judo, Jiu-Jitsu, Selbstvert.Einzelmitglieder3,50 €
Familien5,00 €
Karate3,00 €
Parkour6,00 €
Reha-Sport(ohne Verordnung des Arztes)2,50 €
Genbukan3,00 €
SchwimmenSeepf./Freischw./Jgd.-Schwimmgrp.3,00 €
Masters/Senioren3,00 €
Fördergruppe6,50 €
Vereinsleistungsgruppe7,50 €
Kreisleistungsgruppe9,00 €
TennisKinder / Jugendliche (unter 18 Jahre) kein Elternteil in der T-Abt.3,50 €
Kinder / Jugendliche (unter 18 Jahre) Elternteil in der T-Abt.2,50 €
Erwachsene (ab 18 Jahre)5,00 €
Platzpflege/Frühjahrsinstandsetzung (pauschal jährlich)12,00 €
* Der Sonderbeitrag gilt für Schüler, Studenten, ALG I/II, Azubis, Wehrpflichtige und Zivis (nur gegen Nachweis)
Tennistraining auf Nachfrage (kostenpflichtig)
Stand: 01. April 2010

Allgemeine Hinweise

Beiträge und Aufnahmegebühr
Die Beiträge und Aufnahmegebühren werden von der Delegiertenversammlung festgestellt und in einer Beitragsordnung festgelegt und geregelt. Die Sonderbeiträge und Kursgebühren werden, gegebenenfalls auf Vorschlag der Abteilungsversammlungen, durch den Vorstand festgelegt. Sie sind Bestandteil des Vereinsbeitrages
Der Beitrag wird grundsätzlich bargeldlos im Einzugsverfahren jährlich, vierteljährlich oder monatlich entrichtet. Das Mitglied erteilt dazu eine entsprechende Ermächtigung.
Beendigung der Mitgliedschaft
Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist zum Schluss eines Kalenderhalbjahres zum 30.06. oder zum 31.12. zu erklären. Es gilt das Datum des Zugangs des Kündigungsschreibens in der Geschäftstelle des Vereins.
Allgemeines
Die Mitgliedschaft für Kinder unter 3 Jahren ist nur in Familien möglich.
Gemäß Beschluss der 22. Delegiertenversammlung vom 15.03.2001 sollen die Beiträge jährlich zum 1. April gemäß der Veränderung des Lebenshaltungsindex des Vorjahres angepasst werden. Diesen Grundsatzbeschluss muss die Delegiertenversammlung jährlich bestätigen.
Für die Angebote im Kurssystem und einige weitere spezielle Programme (z.B. Indoor-Cycling) gelten gesonderte Kursgebühren.